Wie hoch ist das Schmerzensgeld?
Wie hoch ist das Schmerzensgeld bei meinem Hundeangriff? Jeder einzelne Schmerzensgeldanspruch aus einem Hundebiss oder einem sonstigen Hundeangriff ist individuell zu beurteilen.
Feste Größen oder Richtlinien für die Schmerzensgeldhöhe bei einem Hundebiss oder einem anderen Hundeangriff gibt es nicht.
Anhaltspunkte bieten jedoch die umfangreichen Schmerzensgeldtabellen. Hierbei handelt es sich um Urteilssammlungen, in denen sich Urteile zur Schmerzensgeldhöhe für nahezu jede Verletzung oder sonstige Gesundheitsschädigung finden lassen. Auch zum Thema Hundebiss und Hundeangriff enthält jede Schmerzensgeldtabelle zahlreiche Urteile zur Schmerzensgeldhöhe.
Wichtige
Anhaltspunkte zur Bemessung der Höhe des Schmerzensgeldes bei einem Hundebiss oder einem sontigen Hundeangriff sind die Diagnose, die Dauer der Heilbehandlung, die Dauer der
Arbeitsunfähigkeit/Krankschreibung, Narbenbildung sowie etwaige Dauerschäden.
Der Umgang mit den Schmerzensgeldtabellen erfordert jedoch juristisches Fachwissen und viel Erfahrung, da die Urteile ausgewertet und mit dem jeweiligen neuen Fall abgeglichen werden müssen. Für den juristischen Laien ist dies schier unmöglich. Trotzdem verlangen Versicherungen häufig, dass der Geschädigte seinen Schmerzensgeldanspruch beziffert.
Wurden Sie Opfer eines Hundebisses oder eines sonstigen Hundeangriffs, sollten Sie in jedem Fall einen auf Hundeangriffe spezialisierten Anwalt zu Rate ziehen. Soweit
Sie kein Verschulden an dem Hundeangriff trifft, ist die Vertretung durch einen Anwalt für Sie kostenlos. Die Anwaltskosten sind vom Schadensersatz umfasst und werden genau wie das Schmerzensgeld
von der gegenerischen Tierhalterhaftpflichtversicherung zu übernehmen.
Sparen Sie sich lange und meistens erfolglose Internetrecherchen und kontaktieren Sie mich für eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung (10 min.) der Höhe Ihres Schmerzensgeldanspruchs aus dem Hundebiss oder eines sonstigen Hundeangriffs. Rufen Sie mich an unter 0431-77563613 oder 0163-2887175 (24 Std. Unfallhotline) oder nutzen Sie das Onlineformular.