Schadensersatz für Hundebissverletzung

LG Bielefeld, Urteil vom 19.09.2012 – 8 O 59/11

Das Landgericht Bielefeld entschied, dass Schadensersatzansprüche aufgrund einer erlittenen Hundebissverletzung auch dann bestehen, wenn die Geschädigte zuvor eine fremde Wohnung betreten hatte.

 

Der Kläger war als Radio- und Fernsehtechniker tätig und wurde von dem Ehemann der Beklagten beauftragt in deren Wohnung ein Fernsehgerät anzuschließen. Der Kläger traf sodann auf die Mutter der Beklagten, die ihn ins Haus ließ und die vom Hausflur abgehende Tür zur Wohnung der Beklagten zeigten. Nach eigenen Aussagen hätte er mehrere Male an die verschlossene Tür geklopft und gerufen. Als keine Reaktion kam, öffnete er die Tür, woraufhin der Hund der Beklagten ihn ansprang und in das Bein sowie in die linke Hand biss. Der Geschädigte begehrte ein Schmerzensgeld in Höhe von 12.000,00€.

 

Das Landgericht Bielefeld hat der Klage stattgegeben. Nach Auffassung des  Gerichts haftet die Beklagte für die Verletzung des Klägers verursacht durch ihren Hund. Sie sei zum Ersatz materieller und immaterieller Schäden verpflichtet. Ein Mitverschulden des Klägers ist nach Angaben des Gerichtes ausgeschlossen.

 

Platzierte Hinweisschilder, die den Geschädigten nach Angaben der Beklagten vor dem Hund hätten warnen sollen, waren nach Auffassung des Gerichtes nicht so platziert, dass der Kläger diese unter jeden Umständen wahrgenommen hätte. Weiterhin ergibt sich aus solchen Warnschildern kein Hinweis darauf, dass ein zuvor angekündigter Besucher mit solch einem gefährlichen Hund hätte rechnen müssen. Auch die Mutter der Beklagten, die den Kläger ins Haus gebracht hatte, hat auf keine von dem Hund ausgehende Gefahr hingewiesen. Auch die Aussage, dass der Kläger beim Öffnen der Tür mit der Möglichkeit vom Hund gebissen zu werden hätte rechnen müssen, lehnt das Gericht ab. Die Beklagte hatte ihrem Ehemann gesagt, dass sie den Hund wegsperren müsse, wenn der Techniker käme. Sie war sich der von ihrem Hund ausgehenden Gefahr also bewusst.

 

Hilfe beim Hundebiss? Die Küstenkanzlei bietet insoweit eine kostenlose Erstberatung (10 Min.) an!

 

Tel.: 04348 2500258

E-Mail: info@kuestenkanzlei.de