Schadensersatzansprüche nach Hundebissverletzung

OLG Naumburg, Urteil vom 05.08.2010 – 2 U 39/10

Als Opfer eines Hundebisses ist es wichtig, sich darüber zu informieren, welche Ansprüche man hat. Das Oberlandesgericht Naumburg zählt mit dem Urteil vom 05.08.2015 die häufigsten ersatzfähigen Positionen auf, die die Höhe des Schadensersatzanspruches bestimmen. Der Klägerin wurde damals ein Mitverschuldensanteil von einem Drittel zugerechnet.

 

An erster Stelle steht das Schmerzensgeld. Die Höhe des Schmerzensgeldes ist abhängig von der Schwere der Verletzungen, die der Geschädigte durch den Biss erlitten hat. Im dem Urteil zu Grunde liegenden wurde die Klägerin in die rechte Wade gebissen. Aufgrund einer Wundinfektion musste eine Hautverpflanzung vorgenommen werden. Die Geschädigte war fast 4 Wochen im Krankenhaus und nach der Entlassung noch etwa 6 Wochen auf Gehhilfen angewiesen. Das Gericht hielt ein Schmerzensgeld von 4500€ für angemessen, wobei ihr zusätzlich anteilig 39,51€ für die Kosten ärztlicher Befundberichte erlassen wurden.

 

Außerdem wurden der Klägerin 660€ für die ausgefallene Haushaltstätigkeit – der sogenannte Haushaltsführungsschaden -  über einen Zeitraum von 6 Wochen gutgeschrieben. Das Landgericht hat die Forderung der Klägerin, ihr die Kosten für die Haushaltshilfe zu erstatten, als berechtigt angesehen, weil sich aus einer Alternativ- bzw. Vergleichsberechnung erheblich höhere Ersatzleistungen ergeben hätten. Nach dieser Vergleichsberechnung wäre in den ersten zwei Wochen bei einer 80%igen Beeinträchtigung der Arbeitskraft ein Ausfall der Haushaltstätigkeit  von 7,42 Stunden täglich – insgesamt von 89,04 Stunden – und in den restlichen 4 Wochen bei einer 50%igen Beeinträchtigung ein Ausfall von 4,64 Stunden täglich – insgesamt von 129,92 Stunden – entstanden.