Leider sind die Kleinsten ganz besonders Opfer von Hundebissen direkt in das Gesicht. Schwere und schmerzhafte Bissverletzungen sind die Folge. Trotz der mittlerweile hervorragenden kosmetisch-/chirurgischen Behandlungsmöglichkeiten sind lebenslange Entstellungen keine Seltenheit. Die Rechtsprechung trägt diesem Umstand mit immer höheren Schmerzensgeldbeträgen Rechnung.
Warum Hunde gerade Kindern häufig ausgerechnet in das Gesicht beißen ist wissenschaftlich noch nicht abschließend geklärt. Eine Erklärung könnte sein, dass sich Hunde auch untereinander mit einem Abschnappen im Bereich der Schnauze maßregeln. Im Jahre 2005 wurde gleich in zwei Fällen erstmals ein Schmerzensgeldbetrag von über 20.000,00 EUR einschließlich eines immateriellen Vorbehalts für weitere zukünftige Schäden für Hundebissverletzungen im Gesichtsbereich bei Kindern zugesprochen.
Das Landgericht Offenburg (Urteil vom 04.05.2005, Az.: 2 O 452/04) hatte im Falle eines 4 ½-jährigen Kindergartenmädchens, dass zahlreiche Gesichtsverletzungen durch einen Hundeangriff erlitten hatte, einen Schmerzensgeldbetrag in Höhe von 25.000,00 EUR für angemessen erachtet. Trotz Behandlungen im Bereich der Narbenkosmetik musste bei der kleinen Klägerin zumindest für einen längeren Zeitraum mit deutlich sichtbaren Narbe gerechnet werden.
Das Landgericht Berlin (Urteil vom 06.12.2005, Az.: 10 O 415/05) hatte im Falle eines 7-jährigen Jungen, der schwerste Hundebissverletzungen im Gesichtsbereich sowie Zahnverletzungen erlitten hatte, einen Schmerzensgeldbetrag in Höhe von 22.000,00 EUR für angemessen erachtet. Als Dauerschäden waren entstellende Narben an der linken Wange, eine Funktionsstörung der Unterlippenfunktion mit asymetrischer Mundspaltbildung und eine Fehlstellung des Nasenflügels mit konsekutiver Asymetrie der Nase rechts verblieben. Das Gericht wies zudem erstmals darauf hin, dass insbesondere Unterscheidungen danach, ob ein Mädchen oder ein Junge betroffen ist, nicht mehr für zeitgemäß seien, da das äußere Erscheinungsbild eines Menschen in einer von den Medien geprägten Gesellschaft mit entsprechenden Schönheitsvorstellungen für beide Geschlechter die gleiche Rolle spielt.
Leider akzeptieren viele Hundehalterhaftpflichtversicherungen die in Anbetracht der Dramatik solcher Verletzungen grundsätzlich recht hoch angesetzten Schmerzensgeldforderungen bis heute nicht. Wie die Rechtsprechung zeigt, lohnt es sich dann durchaus, vor Gericht eine angemessene Entschädigung für die kleinen Opfer zu erstreiten.